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Allgemeine Geschäftsbedingungen - Stand: 01.01.2012

§ 1 Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Holzzuschnitt-Center Kiefer GmbH - nachfolgend als HZC bezeichnet - und dem Besteller gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt HZC nicht an, es sei denn, das HZC hätte ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsschluss und Rücktritt
HZC verpflichtet sich, die Bestellung des Bestellers zu den Bedingungen der Website anzunehmen. Bei Schreib-, Druck- und Rechenfehlern auf der Website ist HZC zum Rücktritt berechtigt.
Falls der Lieferant von HZC trotz vertraglicher Verpflichtung HZC nicht mit der bestellten Ware beliefert, ist HZC ebenfalls zum Rücktritt berechtigt. In diesem Fall wird der Besteller unverzüglich darüber informiert, dass das bestellte Produkt nicht zur Verfügung steht. Der bereits bezahlte Kaufpreis wird unverzüglich erstattet.

§ 3 Lieferung
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde. Die Lieferung erfolgt nur innerhalb Deuschlands zu den angegebenen Kosten. Eine Lieferung außerhalb Deutschland muß mit dem HZC separat und nur auf Anfrage vereinbart werden. Die Kosten der Lieferung trägt in vollem Umfang der Besteller. 

§ 4 Fälligkeit und Zahlung, Verzug
Der Kaufpreis wird sofort mit der Bestätigung der Bestellung durch das HZC fällig. Das HZC beginnt erst nach Eingang des gesamten Kaufpreises mit der Produktion. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so ist das HZC berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls dem HZC ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, kann das HZC diesen geltend zu machen.

§ 5 Aufrechnung, Zurückbehaltung
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder vom HZC anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 6 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Besteller bestehenden Ansprüche verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum des HZC.

§ 7 Mängelgewährleistung und Haftung
Bei Eintreffen hat er Kunde die Ware unverzüglich auf Mängel und Beschaffenheit zu untersuchen. Offene und versteckte Mängel müssen innerhalb von 7 Tagen dem HZC gemeldet werden. Der reklamierte Artikel muß unter Angabe der Rechnung und des Kaufdatums, ausreichend frankiert, an das HZC verschickt werden.
Liegt ein vom HZC zu vertretender Mangel der Kaufsache vor, kann der Besteller wahlweise Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung verlangen. Ist das HZC zur Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung wegen Unverhältnismäßigkeit nicht zumutbar oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die das HZC zu vertreten hat oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung bzw. Ersatzlieferung fehl, ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (Wandlung) oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Das HZC haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet das HZC nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Soweit die Haftung des HZC ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder ein Personenschaden vorliegt. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller Ansprüche aus §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz, Ansprüche wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft oder Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung gemäß §§ 463, 480 Abs. 2 BGB geltend macht. Gleiches gilt bei anfänglichem Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit.
Sofern HZC fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.
Die Gewährleistungsfrist beträgt - sofern nichts anderes angegeben - vierundzwanzig Monate, gerechnet ab Lieferung. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

§ 8 Datenschutz
HZC ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung oder in Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu speichern und zu verarbeiten. HZC.de verwendet die vom Kunden mitgeteilten Daten wie Name, Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse lediglich zur Abwicklung der Bestellung/Kreditprüfung und sonstiger vertraglicher Beziehungen zum Kunden. Ihre Bestellungen werden bei uns gespeichert. Sollten Sie Ihre Unterlagen verlieren, wenden Sie sich bitte per eMail/Telefon an uns. Wir senden Ihnen eine Kopie der Daten Ihrer Bestellung gerne zu. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Dieser Hinweis ersetzt die Mitteilung gemäß Bundesdatenschutzgesetz, dass persönliche Daten über den Kunden mittels EDV gespeichert und weiterverarbeitet werden.

§ 9 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, auch wenn aus dem Ausland bestellt oder in das Ausland geliefert wird. Falls der Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist bei Rechtsstreitigkeiten das Gericht zuständig, das auch für den Hauptsitz des HZC zuständig ist.

§ 10 Widerrufsrecht nach § 355 BGB / Kauf auf Probe
(1) Der Widerruf der Bestellung ist ausgeschlossen, sobald der Rechnungsbetrag dem Konto des HZC eingegangen ist. Sollte danach noch nicht mit der Produktion begonnen worden sein, so liegt es im Ermessen des HZC, ob ein Widerruf aus Kulanzgründen erlaubt wird. Begründet wird dies mit der Herstellung ausschließlich auf Kundenwunsch individuell hergestellter Holzplatten.
Das Ersuchen des Kunden auf Rücktritt muß schriftlich, per Fax oder Email erfolgen.

Bereits produzierte Ware ist generell vom Rücktrit ausgeschlossen.

 

§ 11 Zahlungsarten
(1) Vorkasse mittels Überweisung

Auf das in der Vorkassen-Rechnung angegebene Konto

 

(2) Barzahlung bei Auftragserteilung

In der Betriebsstätte des HZC zu den jeweils gültigen Öffnungzeiten

Holzzuschnitt-Center Kiefer GmbH

Am Schüttenhof 5a

40472 Düsseldorf


Anbieterinfo
Geschäftszweck des HZC Unternehmens ist die Produktion individuell hergestellter Holzplatten mit Bekantung und weiteren Bearbeitungen (z.B. Nuten, Fräsungen, Lochreihen nach Euro-Norm-Raster). Die hergestellte Ware kann wahlweise kostenfrei abgeholt werden oder dem Kunden nach Bestellmenge und Entfernung zugestellt werden.

Anschrift:
Holzzuschnitt-Center Kiefer GmbH
- Gf. Herr Kiefer -
Am Schüttenhof 5a
40472 Düsseldorf
Germany

Telefon: 0211/507021
E-Mail: info@holzzuschnitt.de

Verantwortlich für das HZC:
 

Steuer Nr. 105/5820/1231
Ust.ID Nr. DE-121308211

Amtsgericht Düsseldorf HRB 18 006

Geschäftsführer: Gerhard Kiefer