Allgemeine Geschäftsbedingungen - Stand: 01.01.2012
§ 1 Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Holzzuschnitt-Center Kiefer GmbH
- nachfolgend als HZC bezeichnet - und dem Besteller gelten ausschließlich
die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt
der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers
erkennt HZC nicht an, es sei denn, das HZC hätte ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss und Rücktritt
HZC verpflichtet sich, die Bestellung des Bestellers zu den Bedingungen
der Website anzunehmen. Bei Schreib-, Druck- und Rechenfehlern auf der Website
ist HZC zum Rücktritt berechtigt.
Falls der Lieferant von HZC trotz vertraglicher Verpflichtung
HZC nicht mit der bestellten Ware beliefert, ist HZC
ebenfalls zum Rücktritt berechtigt. In diesem Fall wird der Besteller unverzüglich
darüber informiert, dass das bestellte Produkt nicht zur Verfügung
steht. Der bereits bezahlte Kaufpreis wird unverzüglich erstattet.
§ 3 Lieferung
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager an die vom Besteller
angegebene Lieferadresse. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich,
soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde. Die
Lieferung erfolgt nur innerhalb Deuschlands zu den angegebenen Kosten. Eine
Lieferung außerhalb Deutschland muß mit dem HZC separat und nur auf Anfrage
vereinbart werden. Die Kosten der Lieferung trägt in vollem Umfang der
Besteller.
§ 4 Fälligkeit und Zahlung, Verzug
Der Kaufpreis wird sofort mit
der Bestätigung der Bestellung durch das HZC fällig. Das HZC beginnt erst nach
Eingang des gesamten Kaufpreises mit der Produktion. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so
ist das HZC berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über
dem von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern.
Falls dem HZC ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, kann das HZC diesen geltend zu machen.
§ 5 Aufrechnung, Zurückbehaltung
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt oder vom HZC anerkannt sind.
Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur
insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis
beruht.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Besteller bestehenden
Ansprüche verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum des HZC.
§ 7 Mängelgewährleistung und Haftung
Bei Eintreffen hat er Kunde die Ware unverzüglich auf Mängel
und Beschaffenheit zu untersuchen. Offene und versteckte Mängel müssen innerhalb
von 7 Tagen dem HZC gemeldet werden. Der reklamierte
Artikel muß unter Angabe der Rechnung und des Kaufdatums, ausreichend
frankiert, an das HZC verschickt werden.
Liegt ein vom HZC zu vertretender Mangel der Kaufsache vor, kann
der Besteller wahlweise Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung verlangen.
Ist das HZC zur Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung wegen Unverhältnismäßigkeit
nicht zumutbar oder verzögert sich diese über
angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die das HZC zu vertreten
hat oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung bzw. Ersatzlieferung
fehl, ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten
(Wandlung) oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche
des Bestellers - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Das HZC
haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst
entstanden sind; insbesondere haftet das HZC nicht für entgangenen Gewinn oder
für sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Soweit die Haftung des HZC ausgeschlossen oder beschränkt ist,
gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern
und Erfüllungsgehilfen.
Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache
auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder ein Personenschaden
vorliegt. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller Ansprüche aus
§§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz, Ansprüche wegen des Fehlens einer
zugesicherten Eigenschaft oder Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung
gemäß §§ 463, 480 Abs. 2 BGB geltend macht. Gleiches gilt
bei anfänglichem Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit.
Sofern HZC fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt,
ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den typischerweise entstehenden
Schaden beschränkt.
Die Gewährleistungsfrist beträgt - sofern nichts anderes angegeben
- vierundzwanzig Monate, gerechnet ab Lieferung. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist
und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden,
soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
§ 8 Datenschutz
HZC ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung
oder in Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer im
Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu speichern und zu verarbeiten. HZC.de
verwendet die vom Kunden mitgeteilten Daten wie Name, Adresse, Geburtsdatum,
Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse lediglich zur Abwicklung der Bestellung/Kreditprüfung
und sonstiger vertraglicher Beziehungen zum Kunden. Ihre Bestellungen werden
bei uns gespeichert. Sollten Sie Ihre Unterlagen verlieren, wenden Sie sich
bitte per eMail/Telefon an uns. Wir senden Ihnen eine Kopie der Daten Ihrer
Bestellung gerne zu. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Dieser
Hinweis ersetzt die Mitteilung gemäß Bundesdatenschutzgesetz, dass
persönliche Daten über den Kunden mittels EDV gespeichert und weiterverarbeitet
werden.
§ 9 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, auch wenn aus dem
Ausland bestellt oder in das Ausland geliefert wird. Falls der Kunde
Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist bei Rechtsstreitigkeiten das
Gericht zuständig, das auch für den Hauptsitz des HZC zuständig ist.
§ 10 Widerrufsrecht nach § 355 BGB / Kauf auf Probe
(1) Der Widerruf der Bestellung ist ausgeschlossen, sobald der Rechnungsbetrag
dem Konto des HZC eingegangen ist. Sollte danach noch nicht mit der Produktion
begonnen worden sein, so liegt es im Ermessen des HZC, ob ein Widerruf aus
Kulanzgründen erlaubt wird. Begründet wird dies mit der Herstellung
ausschließlich auf Kundenwunsch individuell hergestellter Holzplatten.
Das Ersuchen des Kunden auf Rücktritt muß schriftlich, per Fax oder Email
erfolgen.
Bereits produzierte Ware ist generell vom Rücktrit ausgeschlossen.
§ 11 Zahlungsarten
(1) Vorkasse mittels Überweisung
Auf das in der Vorkassen-Rechnung angegebene Konto
(2) Barzahlung bei Auftragserteilung
In der Betriebsstätte des HZC zu den jeweils gültigen Öffnungzeiten
Holzzuschnitt-Center Kiefer GmbH
Am Schüttenhof 5a
40472 Düsseldorf
Anbieterinfo
Geschäftszweck des
HZC Unternehmens ist die Produktion individuell hergestellter Holzplatten mit
Bekantung und weiteren Bearbeitungen (z.B. Nuten, Fräsungen, Lochreihen
nach Euro-Norm-Raster). Die hergestellte Ware kann wahlweise kostenfrei abgeholt werden oder
dem Kunden nach Bestellmenge und Entfernung zugestellt werden.
Anschrift:
Holzzuschnitt-Center Kiefer GmbH
- Gf. Herr Kiefer -
Am Schüttenhof 5a
40472 Düsseldorf
Germany
Telefon: 0211/507021
E-Mail: info@holzzuschnitt.de
Verantwortlich für das HZC:
Steuer Nr. 105/5820/1231
Ust.ID Nr. DE-121308211
Amtsgericht Düsseldorf HRB 18 006
Geschäftsführer: Gerhard Kiefer