Allgemeine Geschäftsbedingungen - Stand: 01.01.2012
§ 1 Geltungsbereich
  Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Holzzuschnitt-Center Kiefer GmbH 
  - nachfolgend als HZC bezeichnet - und dem Besteller gelten ausschließlich 
  die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt 
  der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers 
  erkennt HZC nicht an, es sei denn, das HZC hätte ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss und Rücktritt
  HZC verpflichtet sich, die Bestellung des Bestellers zu den Bedingungen 
  der Website anzunehmen. Bei Schreib-, Druck- und Rechenfehlern auf der Website 
  ist HZC zum Rücktritt berechtigt.
  Falls der Lieferant von HZC trotz vertraglicher Verpflichtung 
  HZC nicht mit der bestellten Ware beliefert, ist HZC 
  ebenfalls zum Rücktritt berechtigt. In diesem Fall wird der Besteller unverzüglich 
  darüber informiert, dass das bestellte Produkt nicht zur Verfügung 
  steht. Der bereits bezahlte Kaufpreis wird unverzüglich erstattet. 
  
  § 3 Lieferung
  Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager an die vom Besteller 
  angegebene Lieferadresse. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, 
  soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde. Die 
   Lieferung erfolgt nur innerhalb Deuschlands zu den angegebenen Kosten. Eine 
   Lieferung außerhalb Deutschland muß mit dem HZC separat und nur auf Anfrage 
   vereinbart werden. Die Kosten der Lieferung trägt in vollem Umfang der 
   Besteller.  
§ 4 Fälligkeit und Zahlung, Verzug
  Der Kaufpreis wird sofort mit 
   der Bestätigung der Bestellung durch das HZC fällig. Das HZC beginnt erst nach 
   Eingang des gesamten Kaufpreises mit der Produktion. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so 
  ist das HZC berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über 
  dem von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. 
  Falls dem HZC ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, kann das HZC diesen geltend zu machen.
§ 5 Aufrechnung, Zurückbehaltung
  Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche 
  rechtskräftig festgestellt oder vom HZC anerkannt sind. 
  Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur 
  insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis 
  beruht.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
  Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Besteller bestehenden 
   Ansprüche verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum des HZC. 
§ 7 Mängelgewährleistung und Haftung
  Bei Eintreffen hat er Kunde die Ware unverzüglich auf Mängel 
  und Beschaffenheit zu untersuchen. Offene und versteckte Mängel müssen innerhalb 
   von 7 Tagen dem HZC gemeldet werden. Der reklamierte 
  Artikel muß unter Angabe der Rechnung und des Kaufdatums, ausreichend 
  frankiert, an das HZC verschickt werden. 
  Liegt ein vom HZC zu vertretender Mangel der Kaufsache vor, kann 
  der Besteller wahlweise Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung verlangen. 
  Ist das HZC zur Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung wegen Unverhältnismäßigkeit 
  nicht zumutbar oder verzögert sich diese über 
  angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die das HZC zu vertreten 
  hat oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung bzw. Ersatzlieferung 
  fehl, ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten 
  (Wandlung) oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen. 
  Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche 
  des Bestellers - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Das HZC 
  haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst 
  entstanden sind; insbesondere haftet das HZC nicht für entgangenen Gewinn oder 
   für sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Soweit die Haftung des HZC ausgeschlossen oder beschränkt ist, 
  gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern 
  und Erfüllungsgehilfen.
  Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache 
  auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder ein Personenschaden 
  vorliegt. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller Ansprüche aus 
  §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz, Ansprüche wegen des Fehlens einer 
  zugesicherten Eigenschaft oder Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung 
  gemäß §§ 463, 480 Abs. 2 BGB geltend macht. Gleiches gilt 
  bei anfänglichem Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit.
  Sofern HZC fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, 
  ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den typischerweise entstehenden 
  Schaden beschränkt.
  Die Gewährleistungsfrist beträgt - sofern nichts anderes angegeben 
  - vierundzwanzig Monate, gerechnet ab Lieferung. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist 
  und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, 
  soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
§ 8 Datenschutz
  HZC ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung 
  oder in Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer im 
  Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu speichern und zu verarbeiten. HZC.de 
  verwendet die vom Kunden mitgeteilten Daten wie Name, Adresse, Geburtsdatum, 
  Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse lediglich zur Abwicklung der Bestellung/Kreditprüfung 
  und sonstiger vertraglicher Beziehungen zum Kunden. Ihre Bestellungen werden 
  bei uns gespeichert. Sollten Sie Ihre Unterlagen verlieren, wenden Sie sich 
  bitte per eMail/Telefon an uns. Wir senden Ihnen eine Kopie der Daten Ihrer 
  Bestellung gerne zu. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Dieser 
  Hinweis ersetzt die Mitteilung gemäß Bundesdatenschutzgesetz, dass 
  persönliche Daten über den Kunden mittels EDV gespeichert und weiterverarbeitet 
  werden. 
§ 9 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
  Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, auch wenn aus dem 
   Ausland bestellt oder in das Ausland geliefert wird. Falls der Kunde 
   Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein 
   öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist bei Rechtsstreitigkeiten das 
   Gericht zuständig, das auch für den Hauptsitz des HZC zuständig ist. 
§ 10 Widerrufsrecht nach § 355 BGB / Kauf auf Probe
  (1) Der Widerruf der Bestellung ist ausgeschlossen, sobald der Rechnungsbetrag 
   dem Konto des HZC eingegangen ist. Sollte danach noch nicht mit der Produktion 
   begonnen worden sein, so liegt es im Ermessen des HZC, ob ein Widerruf aus 
   Kulanzgründen erlaubt wird. Begründet wird dies mit der Herstellung 
   ausschließlich auf Kundenwunsch individuell hergestellter Holzplatten. 
   Das Ersuchen des Kunden auf Rücktritt muß schriftlich, per Fax oder Email 
   erfolgen.
	Bereits produzierte Ware ist generell vom Rücktrit ausgeschlossen.
    
	 
§ 11 Zahlungsarten
  (1) Vorkasse mittels Überweisung
    
	Auf das in der Vorkassen-Rechnung angegebene Konto
	 
	(2) Barzahlung bei Auftragserteilung
    
In der Betriebsstätte des HZC zu den jeweils gültigen Öffnungzeiten
	Holzzuschnitt-Center Kiefer GmbH
	Am Schüttenhof 5a
	40472 Düsseldorf
  Anbieterinfo
  Geschäftszweck des 
   HZC Unternehmens ist die Produktion individuell hergestellter Holzplatten mit 
   Bekantung und weiteren Bearbeitungen (z.B. Nuten, Fräsungen, Lochreihen 
   nach Euro-Norm-Raster). Die hergestellte Ware kann wahlweise kostenfrei abgeholt werden oder 
   dem Kunden nach Bestellmenge und Entfernung zugestellt werden. 
Anschrift:
   Holzzuschnitt-Center Kiefer GmbH 
   - Gf. Herr Kiefer -
   Am Schüttenhof 5a
   40472 Düsseldorf 
  Germany 
Telefon: 0211/507021
  E-Mail: info@holzzuschnitt.de
Verantwortlich für das HZC: 
   
Steuer Nr. 105/5820/1231
   Ust.ID Nr. DE-121308211
   Amtsgericht Düsseldorf HRB 18 006
Geschäftsführer: Gerhard Kiefer